Änderungen bei der Abrechnung von Getreideanlieferungen seit dem 01.01.2022
Anpassung des pauschalen Steuersatzes Zum 01.01.2022 wurde der bisherige pauschale Steuersatz gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG von bisher 10,7% auf 9,5% angepasst. Einführung einer Umsatzgrenze (§ 24 UStG) Seit dem 01.01.2022 dürfen Landwirtinnen und Landwirte [...]